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UrhG § 124 Wissenschaftliche Ausgaben und Lichtbilder

UrhG § 124 Wissenschaftliche Ausgaben und Lichtbilder

[ Auszug: Für den Schutz wissenschaftlicher Ausgaben (§ 70) und den Schutz von Lichtbildern (§ 72) sind die §§ 120 bis 123 sinngemäß anzuwenden ... ]